Anklageprozeß

Anklageprozeß

Anklageprozeß, das von England und Frankreich auf Deutschland übergegangene Strafverfahren, beruht im Gegensatz zum Inquisitionsprozeß (s.d.) auf der seine Grundform bildenden Anklage (accusatĭo), d.h. dem an den Richter gestellten Antrag auf Einleitung des Strafverfahrens gegen eine gewisse Person wegen eines bestimmten Vergehens. Als Ankläger tritt der Staat durch besondere, dem Gerichtshof nicht als Mitglieder angehörige Beamte (Staatsanwaltschaft) auf, oder läßt in gewissen geringern Fällen an deren Stelle Privatankläger zu, wobei der Antragsteller in der Regel zugleich den Schuldbeweis gegen den Angeschuldigten zu übernehmen hat.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Anklageprozeß — Anklageprozeß, diejenige Art des Strafverfahrens, wobei eine besondere, vom Gericht getrennte Person, ein öffentlicher oder Privatankläger, fortwährend teilnimmt, indem er den Antrag auf öffentliche Bestrafung des Verbrechers stellt, die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Strafprozeß — (Kriminalprozeß, franz. Procédure oder Instruction criminelle), das gerichtliche Verfahren, das in denjenigen Fällen Platz greift, in denen es sich um die Untersuchung und Bestrafung von Verbrechen handelt (Strafverfahren); auch Bezeichnung für… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Johann Friedrich Henschel — (* 10. Juni 1931 in Schwarzenau/Eder; † 19. März 2007 in Hannover) war Richter am Bundesverfassungsgericht und Vorsitzender des Ersten Senats sowie Vizepräsident des Gerichts. Leben Nach dem Ende seiner juristischen Ausbildung und der Erlangung… …   Deutsch Wikipedia

  • Anklage — Anklage, s. Anklageprozeß und Klage …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Beweisverfahren — nennt man die äußere Gestaltung der Beweistätigkeit im Prozeß. Dabei ist zu unterscheiden die Beweisantretung (früher Beweisinduktion), die Beweisaufnahme (früher Beweisproduktion) und die Beweiswürdigung. Auch ist Zivil und Strafprozeß… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Femgerichte — (Fehme, Vehme, Freigerichte, heimliche Gerichte, Stuhl oder Stillgerichte), im Mittelalter gewisse in Deutschland und namentlich in Westfalen bestehende Gerichte, die vom Kaiser mit dem Blutbann beliehen waren und in dessen Namen über Verbrechen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Untersuchungsmaxime — Untersuchungsmaxime, im Gegensatz zur Verhandlungsmaxime (s. d.) der prozessuale Grundsatz, daß der Richter, ohne an die Anträge und Angaben der Parteien gebunden zu sein, selbsttätig die Wahrheit in der ihm vorliegenden Rechtssache zu erforschen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Untersuchungsprozeß — Untersuchungsprozeß, soviel wie Strafprozeß; auch soviel wie Inquisitionsprozeß, der Gegensatz zum Akkusationsprozeß (s. Anklageprozeß, Strafprozeß) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Untersuchungsverfahren — (Inquisitionsverfahren), s. Anklageprozeß …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Privatankläger — Privatankläger, s. Anklageprozeß …   Kleines Konversations-Lexikon

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